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Die Gemeinde Stuhr hat auch in diesem Jahr wieder ein Förderprogramm für Maßnahmen zum Klimaschutz aufgesetzt. Für die Förderperiode 2024 werden insgesamt 30.000,00 € bereitgestellt.  

Gefördert werden

– mit je 500,00 €:

  • Dachflächenfenster
  • Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung,
  • stationäre Solarstromspeicher und
  • Lastenfahrräder.

– sowie mit jeweils 1.000 €:

  • Dachbegrünungen 

Nicht mehr gefördert werden im laufenden Jahr Stecker-Photovoltaik-Anlagen, sog. Balkonkraftwerke. 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Das heißt, dass die Formulare direkt im PDF-Format ausgefüllt werden und per Mail inklusive sämtlicher Anhänge dem Verein Stuhr plus e.V. zuzusenden sind. Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit sämtlichen Anlagen werden bei der Fördermittelvergabe berücksichtigt.

Die Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderanträgen. Die Förderung erfolgt nur solange die bereitgestellten Mittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung stehen. Die im Jahr 2023 aufgrund der aufgebrauchten Fördergelder abgelehnten Anträge können im Jahr 2024 nicht nachträglich bewilligt werden.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Website der Gemeinde Stuhr.